Rechtsprechung
   VG Halle, 23.06.2011 - 4 A 189/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,61645
VG Halle, 23.06.2011 - 4 A 189/10 (https://dejure.org/2011,61645)
VG Halle, Entscheidung vom 23.06.2011 - 4 A 189/10 (https://dejure.org/2011,61645)
VG Halle, Entscheidung vom 23. Juni 2011 - 4 A 189/10 (https://dejure.org/2011,61645)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,61645) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2004 - 1 K 93/03

    Abwassergebühren, Grundgebühr, Maßstab, Wohneinheiten

    Auszug aus VG Halle, 23.06.2011 - 4 A 189/10
    Daher ist auch die Bemessung der Grundgebühr für die Abwasserbeseitigung für Wohngrundstücke nach Maßgabe der Wohneinheiten und für Grundstücke, die nicht Wohnzwecken dienen, nach Maßgabe der Gewerbeeinheiten grundsätzlich zulässig (OVG LSA, Urteil vom 1. April 2004 - 1 K 93/03 - a.a.O. Rn. 14).

    Das ist grundsätzlich nur dann der Fall, wenn die unterschiedlichen tatsächlich ausgeübten Nutzungen jeweils mit einem vergleichbar hohen Maß an Wasserverbrauch einhergehen (vgl. OVG LSA, Urteil vom 1. April 2004 - 1 K 93/03 - a.a.O. Rn. 15).

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 9 LA 305/02

    Differenzierung; Gebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; Maßstab;

    Auszug aus VG Halle, 23.06.2011 - 4 A 189/10
    In solchen Fällen ist es mit dem Gebot, Gebühren nach Art und Umfang der Inanspruchnahme zu bemessen, nicht mehr vereinbar, auch diejenigen, die wahrscheinlich nur geringe Leistungsmengen in Anspruch nehmen, an dem (einen erheblichen Teil der Gesamtkosten ausmachenden) Kostenanteil für die Grundgebühr in gleichem Maße zu beteiligen wie die Bezieher größerer Leistungsmengen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. August 2002 - 9 LA 305/02 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2009 - 4 L 9/08

    Zur Bestimmung des Gebührenschuldners im Abwassergebührenrecht

    Auszug aus VG Halle, 23.06.2011 - 4 A 189/10
    Die Bestimmung des Gebührenschuldners darf dabei nicht dem Anwender der Norm (der Verwaltung) überlassen bleiben (OVG LSA, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 4 L 9/08 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2003 - 1 L 362/01

    Grundgebühren, Fälligkeit, Satzung, Mindestinhalt, Gebührenmaßstab

    Auszug aus VG Halle, 23.06.2011 - 4 A 189/10
    Sie ist von der zulässigen Erwägung getragen, dass das mögliche Maß der Inanspruchnahme der Einrichtung mit der Zahl der Wohneinheiten steigt (OVG LSA, Urteile vom 30. Januar 2003 - 1 L 362/01 - und vom 1. April 2004 - 1 K 03/03 - juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 4 L 320/06

    Zur Grundgebührenbemessung im Abwassergebührenrecht

    Auszug aus VG Halle, 23.06.2011 - 4 A 189/10
    Die Ungültigkeit diese Teils der Regelung führt jedoch nicht zur Gesamtnichtigkeit der Regelung über den Gebührenschuldner, weil die übrigen Teile auch ohne den ungültigen Teil sinnvoll bleiben (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wären (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers) (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 30. November 2006 - 4 L 320/06 -).
  • VGH Hessen, 31.03.2010 - 5 A 254/10

    Anknüpfung an das Grundstückseigentum durch den kommunalen Satzungsgeber i.R.v.

    Auszug aus VG Halle, 23.06.2011 - 4 A 189/10
    Der Satzungsgeber hat ein weites Ermessen im Hinblick darauf, ob er auf den Grundstückseigentümer oder auf den (dinglich) Nutzungsberechtigten, etwa den Nießbraucher, als Gebührenschuldner abstellt (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 31. März 2010 - 5 A 254/10.Z - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2010 - 2 L 242/09

    Satzungsmäßige Bestimmung des Abgabenschuldners bei Umlage von

    Auszug aus VG Halle, 23.06.2011 - 4 A 189/10
    Erforderlich ist vielmehr eine Regelung, ob diese gleichrangig nebeneinander (als Gesamtschuldner) Gebührenschuldner sein sollen oder ob ein Vorrang-Nachrang-Verhältnis in dem Sinne bestehen soll, dass ein Personenkreis (Erbbauberechtigte) anstelle eines anderen Personenkreises (Eigentümer) Gebührenschuldner ist (OVG LSA, Beschluss vom 13. Dezember 2010 - 2 L 242/09 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2007 - 4 L 431/06

    Zur Stellung des obligatorisch Nutzungsberechtigten als Gebührenschuldner i.S.d.

    Auszug aus VG Halle, 23.06.2011 - 4 A 189/10
    Diese Regelung verstößt gegen § 5 Abs. 5 Satz 2 KAG LSA, nach der nur dinglich Nutzungsberechtigte in der Satzung als Gebührenschuldner bestimmt werden dürfen, nicht aber obligatorisch Nutzungsberechtigte (OVG LSA, Beschluss vom 19. Februar 2007 - 4 L 431/06 -).
  • VG München, 07.12.2006 - M 10 K 06.2017
    Auszug aus VG Halle, 23.06.2011 - 4 A 189/10
    Hierbei darf er diese Personengruppen auch nebeneinander zu Gebührenschuldnern bestimmen (a.A. VG München, Urteil vom 7. Dezember 2006 - M 10 K 06.2017 - juris Rn. 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht